Schriftverkehr mit dem Landratsamt

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E-mailsvom 19.September 22 bis zum 26.Oktober 22 wegen der Bauweise des Mühlebachwehres

Sehr geehrter Herr ................,


ganz lieben Dank für die ausführliche Information. Es heißt also abwarten.


Mit freundlichen Grüßen


                        Peter Dreier


Gesendet von Mail für Windows


Von: ...............@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Donnerstag, 7. April 2022 10:34
An:
Peter Dreier
Cc: ...............
(RPF); ..................(RPF); .........................@loerrach-landkreis.de; ..............................@loerrach-landkreis.de
Betreff: Antwort: Wird das Wehr erhöht?


Sehr geehrter Herr Dreier,
 
das Thema ist für die Untere Wasserbehörde noch lange nicht beendet. Die Problematik der Unteren Wasserbehörde ist die, dass wir die zuständigen Institutionen und Betreiber der Bauwerke "Neuerrichtung des Fischpasses Vetter" und "Erstellen einer rauen Rampe zur Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen" dazu bewegen, den alten Zustand (max. Abflussquerschnitt) des Hochwasserabflusses wieder herzustellen und zusätzlich beim Schütz Mühlbach die Flügelmauern so zu erhöhen, dass ein max. Schutz vor Überflutungen entsteht. Dazu ist zunächst ein Gespräch mit Betreiber und Institution erforderlich. Gleichzeitig ist die Untere Wasserbehörde aufgrund Ihres Schreibens an das Umweltministerium gefordert, den Ablauf der oben genannten Vorhaben (Wiederaufbau Fischpass Vetter und Herstellen der Durchgängigkeit unter halb des Fischpasses in der Hasel) so zu schildern, dass der Prozess für das Regierungspräsidium Freiburg und das Umweltministerium Stuttgart verständlich dargestellt wird. 
Da die Untere Wasserbehörde, insbesondere der Hochwasserschutz (betrifft meine Person) zu den oben genannten Bauten nicht gehört wurde (zu keiner Zeit involviert war), hat der Unterzeichner das Problem die abgelaufenen Dinge zu reproduzieren und dann zu ordnen. Dafür soll unter anderem das baldmögliche Gespräch im Rathaus zu Hasel dienen.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
............................................. Anmerkung: (Sachbearbeiter)

Sehr geehrter Herr Dreier,
 
vergangene Woche hatten wir uns mit Herrn Linsin vor Ort besprochen. Das Ergebnis der Besprechung ergab, dass beide Bauwerke (der Fischpass von WKA Vetter und die raue Rampe) zurück gebaut werden sollen. Somit ist der alte Zustand/der Nullzustand wieder hergestellt. Im weiteren ist die Mauer an der Schütztafel Mühlbach mind. auf Sockelhöhe des Carportanwesen Gerspach zu erhöhen. Dies wäre dann gegenüber dem Nullzustand noch eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. Über die Erhöhung der Mauer, darüber hatte die Gemeinde sich bereits ein Angebot eingeholt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 .......................................
 
 
 
Von:    "Peter Dreier" <peterdreierhasel@hotmail.de> 
An:    "andreas.troendle@loerrach-landkreis.de" <andreas.troendle@loerrach-landkreis.de>, "martin.weinrich@loerrach-landkreis.de" <martin.weinrich@loerrach-landkreis.de> 
Datum:    23.03.2022 23:37 
Betreff:    WG: Antwort: AW: Wird das Wehr erhöht?



 

 

 

Sehr geehrter Herr ................., sehr geehrter Herr ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

 

leider hat meine Bitte an die Gemeinde um Information nichts gebracht, sie wurde wie bei 90%

meiner Anfragen einfach ignoriert.

Als Bürger hat man scheinbar in Hasel so gut scheinbar kein Recht mehr auf Informationen über

erforderliche oder evtl. getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von weiteren Überschwemmungen

sogar auch dann ,wenn man selbst davon betroffen wurde und in Zukunft weiterhin damit rechnen muss.

 

 

Herr ................ teilte mir mit, dass letzte Woche vor Ort Wehr eine Entscheidung getroffen werde,

  1. ob das Wehr erhöht wird
  2. oder die Fischtreppe am Wehr weiter nach unten verlegt wird, damit sich das Wasser nicht mehr staut.
  3. Wir sind der Meinung, dass unsere Häuser in der Glashütterstr. unterhalb des Mühlebachwehres

auf Grund der vorhandenen Hinweise auf unserer Website und offiziellen Hochwassermessungen

stark bis extrem hochwassergefährdet sind.

Sieht man das auf dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium auch so?

 

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn eine Entscheidung getroffen wurde, um eine Beantwortung dieser Fragen

und auch um weitere Informationen, die Sie über das Sanierungsprojekt Mühlebachtalsperre haben,

 

 

                     Ihre Initiative WWW.hochwasserrisikoinhasel.de Peter Dreier

 

 

 

 

Von: Peter Dreier
Gesendet: Dienstag, 1. März 2022 12:21
An: Info Gemeinde Hasel; Helmut Kima; Frank Nueske; andreas.raimann@t-online.de; peter.schalajda@t-online.de; katikoesling@gmx.de; Sybille Matzner; simon.geiger1@gmx.net; ...............................@loerrach-landkreis.de; ..................................@loerrach-landkreis.de
Betreff: Wir haben Angst vor dem nächsten Hochwasser!

 

 

Sehr geehrter Herr Kima

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates

 

 

Von: ---------------------------------------@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Montag, 28. Februar 2022 15:53
An: Peter Dreier
Cc: Helmut Kima; .............................@loerrach-landkreis.de; ........................@loerrach-landkreis.de
Betreff: Antwort: AW: Wird das Wehr erhöht?

 

Sehr geehrter Herr Dreier,
 
zu Ihren angeführten Fragen bitten wir Sie, sich mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, da diese die Maßnahmen plant und umsetzt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Martin Weinrich

Gesendet von Mail für Windows

 

Obwohl wir uns eigentlich mich nicht mehr schriftlich melden wollten, da es sich gezeigt hatte,

dass wir von Ihnen nie Antworten auf unsere konkreten Fragen bekommen, wenden wir uns

nochmals an Sie nach dieser Aufforderung des Landratsamtes, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Und zwar mit unserer wichtigsten Frage:.

Weitere Fragen finden Sie auf unserer Website Seite 5

Fragen an die Gemeinde

 

  1. Wird das Wehr erhöht und wie hoch wird es erhöht?

    Nachdem es schon einmal in der vorhandenen Höhe unsere

Glashütterstraße unter Wasser setzte , dabei unser Grundstück und der Pferdestall

überflutet wurde und das noch bei einem normalen Hochwasser.

 

Sind wir der Gemeinde so egal, wir dachten immer , der Gemeinderat wäre dazu da,

Bürgern mit Problemen, hier das Problem Hochwasser, zu helfen.

Aber diese Gleichgültigkeit ist uns unverständlich (außer 3 Gemeinderäten)

Mehr Informationen finden Sie auf unserer neu gestalteten Website WWW.hochwasserriskoinhasel.de

sowie ein Bild des Mühlebachstauwehres bei nur 60 cm nachgemessenen Hochwassers,

wo genau zu sehen ist, wie wild und stürmisch unsere Hasel da schon ist.

 

Nehmen Sie mal einen Metermaß und schauen Sie nach, wie hoch 60 cm sind. Das ist ist eigentlich noch

kein Hochwasser

Oder schauen Sie sich die Überschwemmungsbilder von Hasel auf Seite 1 unserer Website

WWW.hochwasserrisikoinhasel.de bei nur 60 cm Hochwasser an-

 

In den Filmen von Überschwemmungen in Hasel können Sie auch erkennen, wie gefährdet

       das Anwesen der Familie Grässlin durch diese Fischtreppe ist, noch viel gefährdetet als wir es sind..

 

Da muss man doch als Gemeinde etwas dagegen tun.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

                           WWW.hochwasserrisikoinhasel.de Peter Dreier

 

Hinweis: Unsere Telefonnummer ist 805586.

        Es wäre schön, wenn nicht nur drei Gemeinderäte sich persönlich von der Richtigkeit

         unserer Forderungen überzeugen würden

         .

         Sie können sich auch gerne mit Herrn Erich Linsin, der als Hochwasserrisikoexperte beim

         Regierungspräsidium beschäftigt war, als einem absoluten Fachmann, in Verbindung setzen.

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr ..................., sehr geehrter ………….,

 

ich bitte Sie hiermit um ein persönliches Gespräch, denn die 6 monatige 

Schreiberei, bei der ich bis jetzt keine konkreten Auskünfte über

Zuständigkeit, Befugnisse des Landratsamtes und wieweit eine Gemeinde

so ein Projekt alleine bestimmen darf,

von der wir bis jetzt uns keine Antworten auf unsere konkreten Fragen

bekamen und zwar

  1. Welcher Sachbearbeiter ist zuständig für das Wehr
  2. Und welcher Sachbearbeiter ist zuständig für die Fischtreppen

    3.  muss das Wehr erhöht werden oder nicht?

    4.  werden die hochwasserproduzierenden Fischtreppen saniert?

    5. hat Herr Kima die alleinige Machtbefugnis ,

       weil die unserer Meinung nach unbedingt notwendige Erhöhung des Mühlebachwehres

       ein Verwaltungsakt sei, und er deshalb das alleinge Entscheidungsrecht darüber habe

       und somit den Gemeinderat ausbooten darf.

     6. Woher hat er die Kompetenz, dass er alleine die Höhe des Wehres bestimmen kann?

     7. Hat er überhaupt die erforderlichen Daten, die für einen Umbau des Wehres notwendig sind,

       wie das nochfolgende, die in dem d von Ihnen uns zugeschickte e-mail gefordert werden.       

 

 Sie schrieben uns:

 

Sehr geehrter Herr Dreier, 
zu Ihren angeführten Fragen bitten wir Sie, sich mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen,

da diese die Maßnahmen plant und umsetzt. 
Mit freundlichen Grüßen

Wir kommen uns wie ein Ping-Pong Ball, der zwischen der Gemeinde Hasel

und dem Landratsamt seit Monaten hin – und her gespielt wird, ohne

Ergebnis.

 

Die Gemeinde gab uns die Auskunft, dass das Wehr nicht erhöht wird.

Begründung,

Weil sonst das höhere Wehr das Hochwasser in die Garage der Familie Gersbacher leitet

(siehe WWW.hochwasserrisikoinhasel.de)

Eine Begründung, die wir nicht nachvollziehen können weil sie ganz und gar unlogisch ist.

Akzeptieren Sie so etwas?

 

Wir wenden uns an Sie, weil bei einer Nichterhöhung nach der vorangegangenen Überschwemmung.

das nächste Mal unsere Häuser eventuell meterhoch unter Wasser stehen,

wenn dieses Wehr nicht bald einigermaßen hochwasserfest ist?

Sie kennen doch beide jetzt das Wehr aus eigener Anschauung und wissen doch selber, dass es viel

zu niedrig ist.

 

Begründung dieser Bitte um ein persönliches Gespräch:

 

Wir bekamen von Herrn Tröndle folgendes e-mail,

welches wir auch der Gemeinde zuschickten, was aber dort niemanden interessiert.

Wir haben uns doch an Sie gewandt, weil der nachfolgende Hinweis, den Herrn Tröndle

mir zugesandt hat, für uns als Grundlage für eine richtige Wehrrestaurierung dient.

 

 

Von: --------------------------@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Mittwoch, 18. August 2021 08:28

 An: Peter Dreier
Betreff: Antwort: AW: Antwort: Hochwasserrisiko in Hasel


Sehr geehrter Herr Dreier,
 
problematisch am Wehr ist der Umbau ja nicht. Bevor ich aber etwas in welchem Umfang umbaue, sollten bei verschiedenen Niederschlagsereignissen die Wassermengen und deren hydraulischen Wirkung / Kräfte auf das Wehr berechnet werden.

Dazu muss ein kompetentes Büro eingeschaltet werden. Dieses kostet Geld, was die Gemeinde Hasel nicht hat.

Die einzige Unterstützung die die Gemeinde bekommt, wäre ein Zuschuss über an bereits erwähnte Starkregengesamtkonzept. Wenn es der Stadt Schopfheim gelingt, in ihrem Vorhaben die Gemeinde Hasel mit einzubinden,

dann erhält Sie Unterstützung/Förderung vom Land. Wir werden jedenfalls darauf drängen, dass die Gemeinde Hasel hier mitzieht und Sie werden wir jedenfalls auf dem Laufenden halten!

Unsere Fragen und Hinweise

   

  1. Wurde das Wehr , so wie es vorgeschrieben wird, von einem Experten des Regierungspräsidiums überprüft,

liegen also Wasserberechnungen und Hochwassermessungen vor und wurde auch untersucht,

ob die jetzige Höhe ausreicht?

Da, wie man uns mitteilte, Hasel jetzt im Starkregenrisikomanagement aufgenommen wurde,                                     dürfte die Finanzierung ja kein Problem mehr sein 

  1. Die Gemeinde gab uns die Auskunft, dass das Wehr nicht erhöht wird.

       Begründung,

       Weil sonst das höhere Wehr das Hochwasser in die Garage der Familie Gersbacher leitet

       (siehe WWW.hochwasserrisikoinhasel.de)

       Eine Begründung, die wir nicht nachvollziehen können weil sie ganz und gar unlogisch ist.

       Akzeptieren Sie so etwas?

 

      Wir wenden uns an Sie, weil bei einer Nichterhöhung nach der vorangegangenen Überschwemmung.

      das nächste Mal unsere Häuser eventuell meterhoch unter Wasser stehen,

      wenn dieses Wehr nicht bald einigermaßen hochwasserfest ist?

      Sie kennen doch beide jetzt das Wehr aus eigener Anschauung und wissen doch selber, dass es viel

      zu niedrig ist.

 

 

  1. Wann werden die hochwasserproduzierenden Fischtreppen saniert?.

 

  1. Herr Erich Linsin, der hier in Hasel wohnt und der beim Regierungspräsidium als Hochwasserrisikoexperte

Im Regierungspräsidium Freiburg gearbeitet hat, und sich auch mit Herrn W…….. vom Landratsamt

darüber unterhalten hat, unterstützt unsere Forderungen.

 

  1. Mehrfach wurde eine Anhörung im Gemeinderat mit Herrn Linsin und eine Informationsveranstaltung für die

    Haselanrainer wegen Hochwasserrisiken über die Hochwasserrisikoprobleme in Hasel

von Bürgermeister und Gemeinderat ignoriert und schließ endlich nach vorheriger Zustimmung

von Herrn Kima abgelehnt mit dem Hinweis,

dies sei ein Verwaltungsakt und gehe den Gemeinderat nichts an. Stimmt das?

 

 

  1. Darf also der Bürgermeister bei jedem Hochwasserrisikothema, welches ja die ganze Gemeinde angeht,

alle Hasler Bürger und den Gemeinderat ignorieren?.

Und hat er das alleinige Entscheidungsrecht darüber, ob das Wehr erhöht wird oder nicht,

weil dies ein Verwaltungsakt sei.

Er hat doch keine Ahnung davon, wie ein Wehr gebaut werden muss.

 

Wer ist denn jetzt dafür zuständig. Warum erfahren wir das nicht?

 

  1. Wir haben uns an Sie gewandt, weil der Bürgermeister nur für eine Sanierung, aber nicht für eine Erhöhung

des Wehres ist, obwohl genau dieses Wehr in dieser Höhe von der Hasel überflutet wurde, und die

Glashütterstr. und unsere Grundstücke überschwemmte.

Und dabei hatten wir da noch nicht einmal richtiges Hochwasser

Der Grund :

Die Anhebung des Bachbettes durch massenhaft Geröll, bedingt durch die Fischtreppe neben dem Wehr,

welches das Wehr niedriger macht.

 

  1. Die Fotos von uns zeigen, dass bei einer Hochwasserhöhe von nur 60 cm, gemessen 50 Meter vor dem Wehr

das Wehr fast überspült wird.

Messen Sie mal 60 cm am Metermaß nach, das ist doch kein Hochwasser und schauen Sie sich dann

die Fotos vom Wehr bei dieser Wasserhöhe an, diese Urgewalt des Wassers ist doch erschreckend.

Da es schon Pegelstände von 1,64 m gab, würde als das Hochwasser 1 m über das neue Wehr schießen.

Wir sind als weiterhin permanent hochwassergefährdet.

 

  1. Welcher Sachbearbeiter ist zuständig für das Wehr

 

  1. Und welcher Sachbearbeiter ist zuständig für die Fischtreppen

 

  1. Garantieren Sie uns schriftlich, dass auf Grund Ihrer fachlich fundierten Erkenntnisse ein 70 cm hohes Wehr

genügend hoch ist , um uns vor weiteren Überschwemmungen zu schützen und die Fischteppen saniert werden

die zusätzliche Überschwemmungen produzieren , wer dann, trotz unsere monatelangen, dokumentierten

Bemühungen für eine vernünftige Sanierung , die Verantwortung dafür übernimmt.

 

dann hören Sie nichts mehr von uns..

 

Hinweis:

  1. Wir reden hier nur von einem ganz niedrigen Hochwasser,

    1 m niedriger als bei der letzten Überschwemmung, und nicht von Starkregen

  1. Ihre Antwort habe ich an die Gemeinde weitergeleitet.

 

                               Mit freundlichen Grüßen

 

                                          WWW.hochwasserrisikoinhasel.de

 

Gesendet von Mail für Windows

 

 



 

Hallo Herr .............................,

 

schön, dass wir uns heute persönlich kennengelernt haben.

Ich habe jetzt wieder viel mehr Vertrauen in die Arbeit des Landratsamtes, auch weil bis jetzt

Ihr Kollege Herr Tröndle uns sehr erfolgreich unterstützt hat.

 

Noch eine kleine Ergänzung

Wir gehen bezüglich des Hochwasserrisikos von unseren Hochwasserbildern aus, die wir ja Ihnen

geschickt haben und zwar von nur 60 cm Hochwasser, wobei hier bei einem so niedrigen Wasserstand schon das Brett

der oberen Fischtreppe überflutet wird und auch das gegenüberliegend Gelände der Firma Sukenik.

 

Wir reden hier also nur von 60 cm Wassseranstieg, das Regierungspräsidium gebraucht die

Bezeichnung Hochwasser erst ab einem Meter.und hier unten das gleiche Brett bei Niedrigwasser, 60 cm tiefer.und hier haben wir das Mühlebachwehr auch mit 60 cm “Hochwasser!“

Zum Überfließen fehlt da wenig, vielleicht 1o cm.

 

Also ist diese Wehr viel zu niedrig und zudem sind die oberen 50 cm Bretterwand ja nur ein Provisorium,

oder wie wir ja beide festgestellt hatten, sehr sanierungsbedürftig.

 

Wenn dies nicht erhöht wird,

werden wohl bald unsere Grundstücke wieder überflutet werden.

 

 

Deshalb würden wir uns über schnellstmögliche konkrete Zusagen zur

  1. Erhöhung des Wehres- was die Gemeinde Hasel ja ablehnt

·     2. und zur hochwasserfreundlichen Umgestaltung der Fischtreppen

zur Vermeidung von Überschwemmungen sehr freuen

 

                              Mit freundlichen Grüßen

 

                                                    Peter Dreier.

 

P.S. Und wir reden hier nur von Hochwasser, nicht von Starkregen.


________________________________________________
 
Landratsamt Lörrach
Umwelt
Im Entenbad 11 bis 13
79541 Lörrach
 
Telefon: +49 7621 410-3321
Telefax: +49 7621 410-93321
Internet: http://www.loerrach-landkreis.de
E-Mail: martin.weinrich@loerrach-landkreis.de
  http://www.facebook.com/loerrach.landkreis
________________________________________________
 
 
Besuche im Landratsamt sind weiterhin nur mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbarem Standard) und unter Einhaltung der AHA-Regeln und ohne typische Erkältungssymptome möglich. Zudem wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Einzig für den Fachbereich Gesundheit, die Wohngeld- und BAföG-Stelle sowie das Sachgebiet Betreuung im Gebäude der Agentur für Arbeit bleiben die Terminvereinbarung zwingend notwendig. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 


________________________________________________
 
Landratsamt Lörrach
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Im Entenbad 11 bis 13
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Internet: http://www.loerrach-landkreis.de
E-Mail: martin.weinrich@loerrach-landkreis.de
 http://www.facebook.com/loerrach.landkreis
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Besuche im Landratsamt sind weiterhin nur mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbarem Standard) und unter Einhaltung der AHA-Regeln und ohne typische Erkältungssymptome möglich. Zudem wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Einzig für den Fachbereich Gesundheit, die Wohngeld- und BAföG-Stelle sowie das Sachgebiet Betreuung im Gebäude der Agentur für Arbeit bleiben die Terminvereinbarung zwingend notwendig. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

 

 

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Landratsamt Lörrach
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Im Entenbad 11 bis 13
79541 Lörrach
 
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 http://www.facebook.com/loerrach.landkreis
________________________________________________

 

 
Besuche im Landratsamt sind weiterhin nur mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbarem Standard) und unter Einhaltung der AHA-Regeln und ohne typische Erkältungssymptome möglich. Zudem wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Einzig für den Fachbereich Gesundheit, die Wohngeld- und BAföG-Stelle sowie das Sachgebiet Betreuung im Gebäude der Agentur für Arbeit bleiben die Terminvereinbarung zwingend notwendig. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Neuer Text


An: ...................@loerrach-landkreis.de; Peter Dreier; ...........................@loerrach-landkreis.d


Sehr geehrter Herr Weinrich,


vielen Dank für Ihre Mitteilung, aber das Gleiche hatte mir Herr Kima

auch schon mitgeteilt

aber er teilte uns auch mit, dass das Wehr nicht erhöht wird, obwohl die Hasel über

dieses Wehr in den jetzigen Höhe geströmt ist

und unsere Straße und unser Grundstück überflutet wurde.


Leider werden dabei die beim letzten Mail gestellten Fragen nicht beantwortet.


Deshalb nochmals unsere Fragen:

  1. Wird das Wehr erhöht?
  2. Wie hoch wird es dann?
  3. Werden dann die Berechnungen , wie es von Herrn Tröndle vorgeschlagen wurde,

         von einem hochwassererfahrenen Planungsbüro ausgeführt?

4.   Was passiert mit den Fischtreppen?


Für eine Beantwortung dieser Fragen wären wir Ihnen sehr dankbar.



Mit freundlichen Grüßen


                      Peter Dreier

Gesendet von Mail für Windows


Von: ..................@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Freitag, 25. Februar 2022 09:50
An: Peter Dreier
Cc: Helmut Kima; .................................@loerrach-landkreis.de
Betreff: Antwort: AW: Unser heutiges Gespräch


Sehr geehrter Herr Dreier,
 
nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Kima liegen der Gemeinde Hasel bereits erste Angebote zur Sanierung der Stellfalle am Einlass in den Mühlekanal vor. Die Gemeinde Hasel wird die Sanierungsmaßnahme nach der Fischschonzeit, etwa ab Anfang Juni, vornehmen. 

 
Mit freundlichen Grüßen
 
Martin Weinrich
 

 
Von:    "Peter Dreier" <peterdreierhasel@hotmail.de> 
An:    "Peter Dreier" <peterdreierhasel@hotmail.de>, "..................@loerrach-landkreis.de".....................................@loerrach-landkreis.de> 
Datum:    23.02.2022 19:19 
Betreff:    AW: Unser heutiges Gespräch



 

Hallo Herr Weinrich,

 

schön, dass wir uns heute persönlich kennengelernt haben.

Ich habe jetzt wieder viel mehr Vertrauen in die Arbeit des Landratsamtes, auch weil bis jetzt

Ihr Kollege Herr Tröndle uns sehr erfolgreich unterstützt hat.

 

Noch eine kleine Ergänzung

Wir gehen bezüglich des Hochwasserrisikos von unseren Hochwasserbildern aus, die wir ja Ihnen

geschickt haben


und zwar von nur 60 cm Hochwasser, wobei hier bei einem so niedrigen Wasserstand schon das Brett

der oberen Fischtreppe überflutet wird und auch das gegenüberliegend Gelände der Firma Sukenik.

 

Wir reden hier also nur von 60 cm Wassseranstieg, das Regierungspräsidium gebraucht die

Bezeichnung Hochwasser erst ab einem Meter.

und hier unten das gleiche Brett bei Niedrigwasser, 60 cm tiefer.

Und hier haben wir das Mühlebachwehr auch mit 60 cm “Hochwasser!“ Zum Überfließen fehlt da wenig, vielleicht 1o cm.

 

Also ist diese Wehr viel zu niedrig und zudem sind die oberen 50 cm Bretterwand ja nur ein Provisorium,

oder wie wir ja beide festgestellt hatten, sehr sanierungsbedürftig.

 

Wenn dies nicht erhöht wird, werden wohl bald unsere Grundstücke wieder überflutet werden.

 

Deshalb würden wir uns über schnellstmögliche konkrete Zusagen zur

  1. Erhöhung des Wehres- was die Gemeinde Hasel ja ablehnt
  2. und zur hochwasserfreundlichen Umgestaltung der Fischtreppen zur Vermeidung von Überschwemmungen sehr freuen

 

                              Mit freundlichen Grüßen

 

                                                    Peter Dreier.

 

P.S. Und wir reden hier nur von Hochwasser, nicht von Starkregen.

________________________________________________
 
Landratsamt Lörrach
Umwelt
Im Entenbad 11 bis 13
79541 Lörrach
 
Telefon: +49 7621 410-3321
Telefax: +49 7621 410-93321
Internet: http://www.loerrach-landkreis.de
E-Mail:  martin.weinrich@loerrach-landkreis.de
 
http://www.facebook.com/loerrach.landkreis
________________________________________________

 

 
Besuche im Landratsamt sind weiterhin nur mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbarem Standard) und unter Einhaltung der AHA-Regeln und ohne typische Erkältungssymptome möglich. Zudem wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Einzig für den Fachbereich Gesundheit, die Wohngeld- und BAföG-Stelle sowie das Sachgebiet Betreuung im Gebäude der Agentur für Arbeit bleiben die Terminvereinbarung zwingend notwendig. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Neuer Text


        Unterstützung des Landratsamtes, dass Hasel dem Starkregenrisikomanagement beitritt,


                                                  um die Ausgaben zur Erneuerung des  Mühlebachwehr finanzieren zu können.




Von: .................@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Donnerstag, 19. August 2021 06:45
An:...........................(RPF)
Cc: ........................ (RPF); ................ Dr. (RPF); ..............(RPF)..................@schopfheim.de; ..........................(RPF); ansgar.drost@loerrach-landkreis.de
Betreff: Antwort: AW: Starkregenrisikomanagementgesamtkonzept der Kommunen Schopfheim, Maulburg, Kleines Wiesental, Hausen und Hasel


Guten Morgen Frau .........,
 
super - besten Dank für die Informationen - das ebnet den Weg fürs weitere Vorgehen!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
...........................
 
 
 
Von:    ..........................@rpf.bwl.de> 
An:    "................@loerrach-landkreis.de" ............................@loerrach-landkreis.de> 
Kopie:    "...................... (RPF)" <..................@rpf.bwl.de>, .................(RPF)"  .....................r@rpf.bwl.de>, ............. (RPF)" .........@rpf.bwl.de>, "r.............@schopfheim.de" ......................r@schopfheim.de> 
Datum:    18.08.2021 15:27 
Betreff:    AW: Starkregenrisikomanagementgesamtkonzept der Kommunen Schopfheim, Maulburg, Kleines Wiesental, Hausen und Hasel



Hallo Herr .......,

ja, es wäre sinnvoll, ein gemeinsames Konzept zum SRRM für diejenigen Gemeinden zu erstellen, für die die Einzugsgebietsflächen der eigenen und der angrenzenden Gemeinden bei der Abflussbildung maßgebend sein können. Der Schlüssel zur Kostenaufteilung sollte mit dem RP abgestimmt werden, hierzu bitte ich Sie sich an Frau Sailer zu wenden.

Die Pro-Kopf-Belastung spielt bei Konzepten keine Rolle, der Fördersatz beträgt 70%.

Erst bei der Umsetzung von Baumaßnahmen ist die Pro-Kopf-Belastung maßgebend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

.......................

 

Referat 52 – Gewässer und Boden 
Regierungspräsidium Freiburg 
 


 

Von: .......................@loerrach-landkreis.de <..........................@loerrach-landkreis.de> 
Gesendet: Mittwoch, 18. August 2021 08:45
An: ...................(RPF) <......................@rpf.bwl.de>
..........................(RPF) <.......................@rpf.bwl.de>;.................(RPF) <.....................@rpf.bwl.de>; ......................... (RPF) <...............@rpf.bwl.de>; r.............@schopfheim.de
Betreff: Starkregenrisikomanagementgesamtkonzept der Kommunen Schopfheim, Maulburg, Kleines Wiesental, Hausen und Hasel

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrte Frau .............,
 
in obigem Vorhaben bitten wir um Auskunft. Die Stadt Schopfheim beabsichtigt in einem Umlaufschreiben an oben genannte Kommunen diese in Ihr Starkregenkonzept mit einzubeziehen. Der Grund liegt darin, dass etliche Einzugsgebietsflächen von den oben genannten Kommunen das Niederschlagswasser auf die Gemarkungen von Schopfheim transportieren, bzw., von Schopfheims Flächen an andere Kommunen (Flächen) weiterverfrachtet (z.B. Gersbachs Flächen geben das Niederschlagswasser an die Flächen der Gemeinde Hasel weiter) werden. 
Ist dieses konzertierte Vorhaben grundsätzlich möglich? Wenn ja müsste man sich überlegen wie der Förderschlüssel auf alle Beteiligten Kommunen zu erstellen ist. Auch hinsichtlich der pro Kopfbelastung. 
 
 
 Mit freundlichen Grüßen
 

                          Bauvorschriften für das Mühlebachwehr



Von: a……………@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Mittwoch, 18. August 2021 08:28
An: Peter Dreier
Betreff: Antwort: AW: Antwort: Hochwasserrisiko in Hasel


Sehr geehrter Herr Dreier,
 
problematisch am Wehr ist der Umbau ja nicht. Bevor ich aber etwas in welchem Umfang umbaue, sollten bei verschiedenen Niederschlagsereignissen die Wassermengen und deren hydraulischen Wirkung / Kräfte auf das Wehr berechnet werden. Dazu muss ein kompetentes Büro eingeschaltet werden. Dieses kostet Geld, was die Gemeinde Hasel nicht hat. Die einzige Unterstützung die die Gemeinde bekommt, wäre ein Zuschuss über an bereits erwähnte Starkregengesamtkonzept. Wenn es der Stadt Schopfheim gelingt, in ihrem Vorhaben die Gemeinde Hasel mit einzubinden, dann erhält Sie Unterstützung/Förderung vom Land. Wir werden jedenfalls darauf drängen, dass die Gemeinde Hasel hier mitzieht und Sie werden wir jedenfalls auf dem Laufenden halten! 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
A….. ……..
 
 


                       


              Hochwasserrisiko Mühlebachwehr  - Das Wehr ist viel zu niedrig


                                             Berechnung durch einen Experten



Gesendet: Donnerstag, 13. Januar 2022 15:01
An: andreas tröndle;
Betreff: Ergebnisse der Hochwassergefahrenkarte stimmen nicht mehr – Begründung


Hochwasserschutz für die Glashütterstraße in Hasel


Sehr geehrte Damen und Herren,


zum Dauerthema Hochwasserschutz am Haselbach für die Glashütterstr. habe ich Sie zwischenzeitlich des Öfteren angeschrieben und meine Bedenken hierzu geäußert.

Ich gehe davon aus, dass Sie die dortige Situation aus den Darstellungen der Hochwassergefahrenkarte betrachten und hierzu keinen weiteren Handlungsbedarf als Untere Wasserbehörde sehen, zumal die Unterhaltungspflicht die Gemeinde Hasel trägt.


Nach Erstellung der Hochwassergefahrenkarte hat sich der Gewässerquerschnitt im Unterstrom der Wehranlage Vetter und bei der Stellfalle zum ehemaligen Mühlekanal durch Sohleinbauten mit Blocksteinen als Fischaufstiegshilfen so stark verändert, dass die Ergebnisse der Hochwassergefahrenkarte dort nicht mehr richtig sind. D.h. unabhängig von der Standsicherheit der Stellfalle besteht aus meiner Sicht eine Hochwassergefahr für die Glashütterstr. und deren Anwohner bereits ab einem Abfluss > 6-8 m³/s. (Pegel Wehr HQ10 = 9,23m³/s). Somit treffen die Darstellungen der Hochwassergefahrenkarte für diesen Bereich nicht mehr zu und sind somit zu überprüfen bzw. zu aktualisieren.


Die Stellfalle muss so hergestellt werden, dass die Hochwassersicherheit gem. Hochwassergefahrenkarte gegeben ist. Die jetzige Hochwassergefahrenkarte sagt, das ein sog. HQ100-Hochwasser dort schadlos abfließen kann. Der jetzige Durchflussquerschnitt entspricht wegen den Einbauten nicht den ursprünglichen Berechnung der Hochwassergefahrenkarte nicht mehr.



Ich weise hiermit auf diese Situation darauf hin und bitte Sie, dass dieser Sache gemeinsam mit der Gemeinde nachgegangen wird.



Mit freundlichen Grüßen



Peter DreierNeuer Text


                         Hochwasserrisiko Mühlebachwehr  - 


                                                                      Beschreibung mit Hilfe eines Hochwasserrisikoexperten

                           



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Die letzten Nachrichten.

Von: ....................... (RPF)
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 15:37
An:
Peter Dreier
Cc:
Abteilung 5 (RPF) - Kopfstelle LVN; Helmut Kima; ..................Schopfheim, .......................troendle@loerrach-landkreis.de;

.................................@loerrach-landkreis.de; Koerner, Birke (RPF)
 

Betreff: AW: Antwort: WG: Ergebnis der Hochwassergefahrenkarte stimmen nicht mehr - Begründung


Sehr geehrter Herr Dreier,


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Landratsamt Lörrach als zuständige Fachbehörde hat die Beantwortung Ihrer Anfrage bereits übernommen.

Zu Ihren Fragen erfolgt deshalb keine Rückmeldung von uns.

 

                                                                                               Mit freundlichen Grüßen 
                                                                                                            .......................................



Landratsamt Lörrach
Umwelt
Palmstraße 3

79539 Lörrach




Inhalt: 1. Die letzten Nachrichten

            2. Wer ist verantwortlich, wenn aufgezeigte Misstände zu einer Überschemmung führen?

            3. Wichtge e-mails und Briefe Link Pegelstand


23.01.2022  Auf meine Bitte hin hat sich der Sachbearbeiter mit Herrnn Linsin, unserem Hochwasserexperten, telefonisch in Verbindung gesetzt,


 




An:    "...................@loerrach-landkreis.de, .........................@loerrach-landkreis.de>, "Peter Dreier" <peterdreierhasel@hotmail.de> 
Datum:    19.01.2022 16:44 
Betreff:    Hochwasserrisiko Fischtreppen und Mühlebachwehr in Hasel



 

Sehr geehrter Herr .................,

vielen Dank für Ihren Rückruf und das konstruktive Gespräch.

 

Anbei die besprochenen Unterlagen in der Anlage .

Besonders die Seiten 8-12

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Dreier

Gesendet von Mail für Windows





Von: Peter Dreier
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 17:58
An:.........................
@loerrach-landkreis.de; peterdreierhasel
Betreff: Hochwasserrisikoinhasel.de


Hallo Herr ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,


leider waren wir mit unseren Pferden unterwegs und waren somit telefonisch nicht erreichbar.

Ich würde Sie deshalb dann gerne morgen gegen 10 Uhr anrufen, wenn dies möglich ist oder Sie

geben mir per e-mail eine andere Uhrzeit durch.

Ich bin absoluter Laie, aber man sagt mir einen gesunden Menschenverstand nach,


Ich habe 76 cm Wehrhöhe an der unteren Fischtreppe abgemessen,

die Hochwasserpegel der Vergangenheit studiert – bis zu 1,64 m bei Hochwasser,

was sich bei Starkregen, wenn er lange genug herunterprasselt, deutlich erhöht

und mein Haus steht direkt neben der Glashütterstr, die vom Haselwasser überspült wurde,

als die Hasel über das Wehr schoss.

Und das möchte ich nicht noch einmal bei etwas höherem Wasser erleben,

denn dann steht mein Keller unter Wasser..

 

Da ich nicht glauben kann, dass ein Wehr von 70 cm Höhe 1,64 m hohes Hochwasser abwenden kann,

und dass ich als Bürger nicht nachfragen darf, weil es sich um einen Verwaltungsakt handelt,

der die Gemeinde, die betroffenen Bürger und den Gemeinderat nichts angeht,

deshalb nerve ich Sie schon wieder, oder was würden Sie bei so einer Auskunft machen?,


Aber so ein niedriges Wehr, Sie haben doch die Hochwasserbilder gesehen

kann ich bei diesem Wildbach kann doch nicht zulassen.

Vorsichtshalber habe ich die Sachlage meiner Versicherung – ich bin voll gegen Hochwasser versichert

beschrieben.

Und das soll so niedrig gebaut werden, ohne Begründung. Mit einer Auskunft von Herrn Kima, dass sich z.B. ein

Kompetentes Planungsbüro damit beschäftigt , um die richtige, notwendige Höhe festzulegen, wäre ich ja zufrieden.

Aber seit 5 Monaten gibt es keine Antwort, Fragen werden einfach ignoriert.


Bitte schauen Sie sich das Wehr selbst an, nur dann können Sie sich wirklich ein Bild davon machen.

aber bitte mit Herrn Linsin als Experten, ich kann da nicht mitreden, wenn es um wissenschaftliche Details geht.

Leider ist Herr Linsin im Moment nicht zu erreichen, aber er wäre der richtige Ansprechpartner, nicht ich,


Sein Telefon: 01702884153

Ich nehme an, er nimmt es mir nicht übel, dass ich Ihnen seine Telefonnummer gegeben habe.

denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt. Und er wohnt direkt neben der Hasel


Mit freundlichen Grüßen      Peter Dreier


Anfragen an das Landratsamt wegen des Gespräches mit Bürgermeister Kima am 14.01.22




Von:    "Peter Dreier" <peterdreierhasel@hotmail.de> 
An:    "...................@loerrach-landkreis.de" an...............@loerrach-landkreis.de>, .................@loerrach-landkreis.de" <............................@loerrach-landkreis.de> 
Datum:    18.01.2022 10:02 
Betreff:    WG: Mühlebachwehr bleibt nur 70 cm hoch



Betreff: Mühlebachwehr bleibt nur 70 cm hoch

 

 

Sehr geehrter Herr .................,

 

entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie schon wieder belästige, aber am letzten Freitag hatte ich ein Gespräch mit Herrn Kima,

nachdem ich von einem Gemeindearbeiter und einem Gemeinderat erfahren hatte,

dass am Wehr nur die Bretter durch eine Mauer ersetzt werden, also die gleiche Höhe weiterhin bleibt,

als die Glashütterstraße überschwemmt wurde.

Und somit für uns eine permanente Hochwassergefahr.

 

Durch die Erhöhung des Bachbettes durch vor der unteren Fischtreppe aufgestautes Geröll ist das Wehr nur noch

ca 70 cm hoch.

Die in der Vergangenheit gemessenen Hochwasserstände sind aber bis zu 1,64 m hoch , also 1 m höher

als das Wehr abfangen kann. Diese Daten sind ja Ihnen bekannt.

 

Ich befragte Herrn Kima zu dieser Höhe, weil ja dann die Glashütterstr. immer wieder überschwemmt

kann, 

Er teilte mir aber mit, alles, was mit dem Wehr und dem Thema Hochwasserrisiko zu tun habe,

sei ein Verwaltungsakt

und ging mich, die Gemeinde und den Gemeinderat überhaupt nichts an. Stimmt das ?

L état c`est moi.

 

Zur Wehrhöhe gibt es also keine konkrete Antwort.

Können Sie mir diese geben oder mir mitteilen, wie hoch sie sein müsste.? Damit wir wieder ruhig schlafen können.

 

Ich bitte Sie hiermit, Sie sind ja ausreichend über alles informiert, dafür zu sorgen, dass das Wehr hoch genug

saniert wird, zumindest aber das Bachbett vor der Fischtreppe so abgetragen wird, so dass die Wehrhöhe

wesentlich zunimmt.

Auch ist eine Sanierung der Fischtreppen zur Verminderung der Hochwassergefahr , die von Herrn Weinrich bearbeitet werden

Und wo im Moment überhaupt nichts läuft.

********************

Ich füge noch einmal den Brief dazu mit einer erweiterten Beschreibung der Ursachen, warum das Wehr jetzt im

Vergleich zu der Zeit der Hochwasserbestandsaufnahme viel zu niedrig ist, dazu

 

Betreff: Ergebnisse der Hochwassergefahrenkarte stimmen nicht mehr – Begründung

 

Hochwasserschutz für die Glashütterstraße in Hasel

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Dauerthema Hochwasserschutz am Haselbach für die Glashütterstr. habe ich Sie zwischenzeitlich des Öfteren

angeschrieben und meine Bedenken hierzu geäußert.

Ich gehe davon aus, dass Sie die dortige Situation aus den Darstellungen der Hochwassergefahrenkarte betrachten und

hierzu keinen weiteren Handlungsbedarf als Untere Wasserbehörde sehen, zumal die Unterhaltungspflicht die Gemeinde

trägt.

 

Nach Erstellung der Hochwassergefahrenkarte hat sich der Gewässerquerschnitt im Unterstrom der Wehranlage Vetter

und bei der Stellfalle zum ehemaligen Mühlekanal durch Sohleinbauten mit Blocksteinen als Fischaufstiegshilfen so stark

verändert, dass die Ergebnisse der Hochwassergefahrenkarte dort nicht mehr richtig sind. D.h. unabhängig von der

der Stellfalle besteht aus meiner Sicht eine Hochwassergefahr für die Glashütterstr. und deren Anwohner bereits

ab einem Abfluss > 6-8 m³/s. (Pegel Wehr HQ10 = 9,23m³/s). Somit treffen die Darstellungen der

für diesen Bereich nicht mehr zu und sind somit zu überprüfen bzw. zu aktualisieren.

 

Die Stellfalle muss so hergestellt werden, dass die Hochwassersicherheit gem. Hochwassergefahrenkarte gegeben ist.

jetzige Hochwassergefahrenkarte sagt, das ein sog. HQ100-Hochwasser dort schadlos abfließen kann. Der jetzige Durchflussquerschnitt entspricht wegen den Einbauten nicht den ursprünglichen Berechnung der Hochwassergefahren-

karte nicht mehr.

 

Ich weise hiermit auf diese Situation darauf hin und bitte Sie, dass dieser Sache gemeinsam mit der Gemeinde

nachgegangen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Dreier

 

 

P.S. Hoffentlich wird die Gemeinde Hasel nicht erst nach einer Überschwemmung aus ihrem Dornröschenschlaf

    aufwachen.

 

 

Anmerkung: Am gleichen Vormittag kam vom Landratsamt diese  sehr positive Antwort:on: Peter Dreier
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 11:53
An:...........................@loerrach-landkreis.de; ...............................@loerrach-landkreis.de
  Betreff: AW: Mühlebachwehr bleibt nur 70 cm hoch 2


Sehr geehrter Herr ..........., sehr geehrter Herr ....................,


ich würde mich sehr freuen, wenn eine Besichtigung vor Ort, natürlich im erforderlichen Coronaabstand,

-ich bin dreifach geimpft –

stattfinden könnte und es begrüßen, wenn Herr Linsin, der ja Hochwasserexperte beim Regierungepräsidium

war, daran als Fachmann und Ortskundiger teilnehmen könnte,

da ich ja als Betroffener nicht den richtigen emotionalen Abstand zu diesem Problem und die erforderlichen

fachlichen Kenntnisse habe.

Er wird bestimmt zusagen, kann ihn im aber Moment leider nicht erreichen.


Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Ihre prompte Antwort


Familie Dreier


Gesendet von Mail für Windows


Von: ......................@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 10:18
An:..........................@loerrach-landkreis.de
Cc: Peter Dreier
Betreff: WG: Mühlebachwehr bleibt nur 70 cm hoch


Hallo .............................,
 
könntest Du Dich bei Herrn Dreier melden? Ich denke, dass hier Klärungsbedarf vor Ort zusammen mit Herrn Dreier stattfinden sollte.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
................................. 



                       Wichtige e-mails und Unterlagen



            Unterstützung des Landratsamtes, dass Hasel dem Starkregenrisikomanagement beitritt,


                                                     um die Ausgaben zur Erneuerung des  Mühlebachwehr finanzieren zu können



.Von: ....................... (RPF)
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 15:37
An:
Peter Dreier
Cc:
Abteilung 5 (RPF) - Kopfstelle LVN; Helmut Kima; ..................Schopfheim, .......................troendle@loerrach-landkreis.de;

.................................@loerrach-landkreis.de; Koerner, Birke (RPF)
 

Betreff: AW: Antwort: WG: Ergebnis der Hochwassergefahrenkarte stimmen nicht mehr - Begründung


Sehr geehrter Herr Dreier,


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Landratsamt Lörrach als zuständige Fachbehörde hat die Beantwortung Ihrer Anfrage bereits übernommen.

Zu Ihren Fragen erfolgt deshalb keine Rückmeldung von uns.

 

                                                                                               Mit freundlichen Grüßen 
                                                                                                            .......................................




Von: .................@loerrach-landkreis.de
Gesendet: Donnerstag, 19. August 2021 06:45
An:...........................
(RPF)
Cc: ........................
(RPF); ................ Dr. (RPF); ..............(RPF)..................@schopfheim.de; ..........................(RPF); ansgar.drost@loerrach-landkreis.de
Betreff: Antwort: AW: Starkregenrisikomanagementgesamtkonzept der Kommunen Schopfheim, Maulburg, Kleines Wiesental, Hausen und Hasel


Guten Morgen Frau .........,
 
super - besten Dank für die Informationen - das ebnet den Weg fürs weitere Vorgehen!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
...........................
 
 
 
Von:    ..........................@rpf.bwl.de> 
An:    "................@loerrach-landkreis.de" ............................@loerrach-landkreis.de> 
Kopie:    "...................... (RPF)" <..................@rpf.bwl.de>, .................(RPF)"  .....................r@rpf.bwl.de>, ............. (RPF)" .........@rpf.bwl.de>, "r.............@schopfheim.de" ......................r@schopfheim.de> 
Datum:    18.08.2021 15:27 
Betreff:    AW: Starkregenrisikomanagementgesamtkonzept der Kommunen Schopfheim, Maulburg, Kleines Wiesental, Hausen und Hasel



Hallo Herr .......,

ja, es wäre sinnvoll, ein gemeinsames Konzept zum SRRM für diejenigen Gemeinden zu erstellen, für die die Einzugsgebietsflächen der eigenen und der angrenzenden Gemeinden bei der Abflussbildung maßgebend sein können. Der Schlüssel zur Kostenaufteilung sollte mit dem RP abgestimmt werden, hierzu bitte ich Sie sich an Frau Sailer zu wenden.

Die Pro-Kopf-Belastung spielt bei Konzepten keine Rolle, der Fördersatz beträgt 70%.

Erst bei der Umsetzung von Baumaßnahmen ist die Pro-Kopf-Belastung maßgebend.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

.......................

 

Referat 52 – Gewässer und Boden 
Regierungspräsidium Freiburg 
 


 

Von: .......................@loerrach-landkreis.de <..........................@loerrach-landkreis.de> 
Gesendet: Mittwoch, 18. August 2021 08:45
An: ...................(RPF) <......................@rpf.bwl.de>
..........................(RPF) <.......................@rpf.bwl.de>;.................(RPF) <.....................@rpf.bwl.de>; ......................... (RPF) <...............@rpf.bwl.de>; r.............@schopfheim.de
Betreff: Starkregenrisikomanagementgesamtkonzept der Kommunen Schopfheim, Maulburg, Kleines Wiesental, Hausen und Hasel

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrte Frau .............,
 
in obigem Vorhaben bitten wir um Auskunft. Die Stadt Schopfheim beabsichtigt in einem Umlaufschreiben an oben genannte Kommunen diese in Ihr Starkregenkonzept mit einzubeziehen. Der Grund liegt darin, dass etliche Einzugsgebietsflächen von den oben genannten Kommunen das Niederschlagswasser auf die Gemarkungen von Schopfheim transportieren, bzw., von Schopfheims Flächen an andere Kommunen (Flächen) weiterverfrachtet (z.B. Gersbachs Flächen geben das Niederschlagswasser an die Flächen der Gemeinde Hasel weiter) werden. 
Ist dieses konzertierte Vorhaben grundsätzlich möglich? Wenn ja müsste man sich überlegen wie der Förderschlüssel auf alle Beteiligten Kommunen zu erstellen ist. Auch hinsichtlich der pro Kopfbelastung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
...........................



  1. Pegelstände
  2. Verantwortlichkeit, wenn aufgezeigte Missstände zu Überschwemmungen führen



Betreff: Hochwasserrisiken in Hasel - Verantwortlichkeit - wann Sanierung von Mühlebachwehr und Fischtreppe 

   

Anlagen: 


Gesendet: Donnerstag, 16. Dezember 2021 18:52 

An: Peter Dreier; an das Landratsamt  und an die Gemeinde - Originale liegen vor. 


Sehr geehrte Herren, 


 

Kurzform:

Wann sind das Mühlebachwehr und die Fischtreppe so hochwasserfest saniert, 
 dass wir wieder in der Glashütterstraße in Ruhe schlafen können 

Und wer ist für diese Sanierung jeweils verantwortlich 


 

Normalform: 

Bitte entschuldigen sie unsere Aufdringlichkeit, aber wir haben wirklich Angst, denn 

wir Anwohner der Glashütterstr. müssen spätestens ab Februar mit Überschwemmungen und Starkregen, wie 
schon geschehen, rechnen, die unsere Anwesen stark beschädigen können und vielleicht sogar unsere Autos 
wegspülen können oder noch viel mehr,  was ja schon öfters im Landkreis Lörrach geschehen ist. 

Leider hat durch die Möglichkeit des Starkregens das gesamte Hochwasserrisiko so stark zugenommen, dass die 
alten Vorrichtungen dem nicht mehr standhalten können . 


 

Wenn Sie den u.a. Schriftverkehr überfliegen werden Sie feststellen, dass bis jetzt keine einzige konkrete Aussage für 
das Mühlebachwehr und die obere Fischtreppe zwecks Hochwassersicherheit und Überprüfung gemacht wurde. 

Es wurde nur mitgeteilt, dass diese Sanierungen außerhalb des Starkregenkonzeptes liegen, 
 wer also dafür verantwortlich ist, wissen wir immer noch nicht. 


 

Sie wissen ja auch, dass dies noch lange nicht die einzigen Hochwasserprobleme in Hasel sind. 

Lesen Sie deshalb bitte die überarbeitete, als Anlage  beigefüge Dokumentation durch  und besonders die Fragen 
an den Gemeinderat Hasel 

auf Seite 31, die bis jetzt nicht beantwortet wurden. 


 

Und bitte korrigieren Sie mich, wenn Ihrer Meinung nach darin etwas falsch dargestellt wurde. 


 

Mündlich wurde ja bestätigt, dass für das Mühlebachwehr und die Fischtreppe ein Hochwasserrisiko besteht und die 
Richtigkeit  meine Dokumentationen wurde auch nie von Ihnen angezweifelt, 

auch nicht von Herrn Linsin, der ja die örtlichen Begebenheiten am besten kennt, 


 

Da für uns noch so vieles unklar und offen ist, 

deshalb jetzt ein Schreiben an alle verantwortlichen  Personen von Landratsamt und Gemeinde, weil wir  eine 
gemeinsame Antwort von Ihnen brauchen, um uns orientieren zu können,. 

Deshalb die  folgenden Fragen: 


 



Frage 1 an alle :  Hochwasserrisiko 


 

Besteht auf Grund Ihrer jetzigen Kenntnisse, ergänzt durch die Fotos der Dokumentation,  und Ihren  persönlicher
Eindruck vor Ort  für die obere Fischtreppe und das Mühlebachwehr ein Hochwasserrisiko?

Wenn nicht, bitten wir um eine Begründung. 


 

Frage 2: 

Gibt es  in meiner Dokumentation Schilderungen oder Hinweise, die so übertrieben sind, dass Sie niemals passieren  können? 


 

Frage 3 : an Herrn Kima 


3.1   Falls  das Landratsamt für das Mühlebachwehr nicht zuständig ist, sind Sie dann alleine für das  Mühlebachwehr zuständig oder 

         hat der Gemeinderat da auch ein Mitspracherecht? 

         Oder wer ist zuständig? 

3.2  wenn ja,  dann gelten die gleichen Fragen wie an Herrn Tröndle auch für Sie 

3.3  Sind bei den geplanten  160.000 € für Hochwasserbekämpfung  auch das Wehr und die Fischtreppe dabei? 

         Welche Pläne gibt es schon darüber? 


 

Frage 4:  Fragen zum Mühlebachwehr an ................... 


 

3.1. Wer ist für Reparatur oder Erneuerung dieses Wehrs zuständig? 

3.2  Wurde jetzt nach 5 Monaten wenigstens ein Büro mit der Planung  beauftragt? 
3.3 oder ist dies schon abgeschlossen und es steht ein Termin zur Erneuerung  fest? 

3.4 weiß man dann schon, wie hoch und wie breit es wird? 


 

Das sind für uns existenzielle Fragen, denn: 

Ein richtiges Hochwasser, und die Bretterchen sind weggeschwemmt  oder überspült und unsere Anwesen 


 



Frage 5  zu den beiden Fischschleusen an Herrn ..................... 


  4.1  Stimmt es wenn ich davon ausgehe, dass Sie für die Fischschleusen  verantwortlich sind. Und wenn nicht, wer ist es dann? 

 

  4.2 Sie haben die Überschwemmungsbilder gesehen aber haben uns geschrieben, dass wegen Corona kein 
        Gespräch stattgefunden hat. 

         Da die Fotos eindeutig den Sachverhalt schildern (siehe Dokumentation) dürfte es doch möglich sein, 
        sich telefonisch mit einem Mitglied der Familie Vetter  zu verabreden, sich im Freien vor der Fischschleuse zu treffen und 

         die vorhandenen Unterlagen zur Besprechung mitzubringen. 

 

         Denn nur wenn sie sich dieses Monster vor Ort ansehen, können dementsprechende Entscheidungen durch Sie getroffen werden. 

         Dieser Wahnsinn muss doch gestoppt werden! 

 

         Oder muss das Haus der Familie Grässlin wirklich zuerst unter Wasser stehen oder stark beschädigt sein oder noch mehr, bevor hier agiert wird? 


 

Frage 6  Verantwortung 


          Wer ist denn verantwortlich ,je nach Überschwemmungsursache   wenn nun wirklich eine größere Überschwemmung erfolgt

          und wenn man  auf Grund des erfolgten  Schriftverkehrs nachweisen kann,  dass die zuständigen Stellen schon lange darüber informiert waren, 

          aber baumäßig trotz der gravierenden Mängel nichts  Konkretes unternommen wurde, noch nicht einmal eine vorläufige, zusätzliche Sicherung des

          Wehrs. 


 

          Falls Sie uns aber garantieren und uns überzeugen können,  dass wir alle 15 Häuser in der Glashütterstraße bis zum Sägewerk in einem absolut

          hochwassersicheren Bereich stehen, würden wir uns sehr glücklich schätzen, wieder ruhig schlafen können 


                                                                                                                   Mit freundlichen Grüßen

                                               

                                                                                                                   www.hochwasserriskoinhasel.de   Peter Dreier


Anschließend haben wir noch drei Fotos beigefügt.



Diese Anfragen wurden bis heute nicht beantwortet


Anlage 3


**************************************************************************************


Die wichtigsten e-mails   des Landratsamtes und Regierungspräsidiums..

   

Die letzten sind vom neuesten Datum

 

Sehr geehrter Herr Dreier, 


 

wie ich Ihnen mit Mail vom 10.11.2021 mitteilte, sollte ein Kontakt mit dem Wasserkraftanlagenbetreiber 
aufgenommen werden. Die Kontaktaufnahme hat wegen der Coronabestimmungen leider noch nicht stattgefunden. 

So bald sich die Coronalage wieder normalisiert hat, werden wir auf den Wasserkraftanlagenbetreiber zugehen und 
ie Hochwasserproblematik mit ihm besprechen. 



Mit freundlichen Grüßen